Loriot und die Lehrerin oder der Sturm im Blätterwald

Ich möchte den heutigen Beitrag im SPON zu der sicher allseits bekannten Lehrerin und dem “Skandal” zum Anlaß nehmen, den veröffentlichten Skandal einmal auf seine tatsächlichen Grundlagen zu reduzieren. Ist die veröffentlichte Empörung berechtigt?

Liest man aus den Veröffentlichungen die Tatsachen heraus, bleibt von dem “Skandal” nur wenig übrig. Zunächst, dass §§ 331 und 332 StGB auch für Lehrer in der Hauptstadt gelten, ist sicher nicht skandalös. Dass auch das Land Berlin ergänzende Regelungen zur Annahme von Geschenken (Dank an den Kollegen Franke) hat, ist eigentlich auch selbstverständlich. Die darin erwähnte Anzeigepflicht und Zustimmungsmöglichkeit im Einzelfall der AV Belohnungen und Geschenke, Ziff III AV BuG bzw. § 331 Abs. 3 StGB, überrascht weder nach Inhalt noch materiellen Grenzen.

Auch die Frage nach der “Diensthandlung” ist schnell beantwortet, da auch Vorteile für Geschwister der Schenkenden, etc. in Betracht kommen. Außerdem lässt Ziff I 4. AV BuG einen Amtsbezogenheit genügen, die zweifelsfrei vorliegt.

Fazit: Das Geschenk war wohl so nicht das Problem, sondern die unterlassene Anzeige des Geschenks und die deshalb fehlende Zustimmung der zuständige Stelle.  Ob die Zustimmung erteilt worden wäre, wissen wir freilich nicht, erscheint aber im geschilderten Fall denkbar. Da bleibt nur als Arabeske festzustellen, dass die Lehrerin selbstverständlich nicht bestraft wurde sondern freiwillig eine Geldauflage zur Einstellung nach § 153a StPO bezahlt hat. Ja, diese hätte geringer ausfallen können, man mußte sie aber auch nicht akzeptieren…