Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen

Heute mal ein exotisch anmutendes Thema, das aber (fast) jedes Unternehmen (angeblich weit über 50.000 in Deutschland) angeht. Bis spätestens zum 05. Dezember 2015, also innerhalb der nächsten knapp 6 Monate müssen sog. Nicht-KMU erstmals ein Energieaudit nach dem EDG durchgeführt haben. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt. Nicht-KMU ist eine negative Abgrenzung und soll Kleinst, Klein und  Mittlere Unternehmen nach der EU-Definition ausnehmen. Richtgrößen sind Mitarbeiterzahl (mehr als 249) oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio Euro Bilanzsumme.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat letzten Mittwoch ein Merkblatt dazu veröffentlicht, das vor dem Hintergrund der sehr kurzfristigen Umsetzung (Ende März) der bereits von 2012 stammenden EU-Richtlinie (Energieeffizienz-Richtlinie EU 2012/27; EU-ABl. 315, S. 1 ff.), den betroffenen Unternehmen Hilfestellung geben soll.