SEC etabliert Selbstanzeige als Voraussetzung für Strafverschonung

In der Folge der neuen Yates Doktrin wurde in den letzten Tagen in den amerikanischen Medien spekuliert, dass die SEC und das DoJ die Zügel weiter anziehen werden. Andrew Ceresney, Direktor der Vollstreckungsabteilung der SEC, hat dies nun vorgestern in einer Rede anlässlich einer Veranstaltung konkretisiert. Der Kernsatz lautet:

Towards that end, the Enforcement Division has determined that going forward, a company must self-report misconduct in order to be eligible for the Division to recommend a DPA (=Deferred Prosecution Agreement) or NPA (=Non-Prosecution Agreement) to the Commission in an FCPA case.

Ceresney hat angekündigt, dass man an einer Neuauflage des SEC Manuals arbeite, in der dann alle neuen Grundsätze niedergelegt sind.

Diese Veränderungen im Bereich der Strafverschonung bzw. Strafmilderung, die wir ja zeitgleich ähnlich beim Serious Fraud Office sehen, dürften auch Auswirkungen auf die deutsche Diskussion haben. Während der Blick in die USA oder nach UK bislang als Argument der Befürworter einer Strafmilderung bei bestehendem CMS diente, werden nun die Gegner stärker den internationalen Vergleich ziehen. Künftig wird jedenfalls im Bereich des FCPA wohl nur eine Selbstanzeige und zwar eine auch hinsichtlich der handelnden Personen umfassende Selbstanzeige Aussicht auf Stramilderung geben.

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