Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben kürzlich eine “Orientierungshilfe” zur Nutzung von Emails und Internet am Arbeitsplatz herausgegeben. Das kurze Papier endete mit 2 Muster-Betriebsvereinbarungen. Laut der dazu veröffentlichten Pressemitteilung
schafft (dieses Papier) endlich Klarheit im Dschungel der Kommunikation am Arbeitpslatz
Nun, die noch am 14. Januar vom LAG Berlin-Brandenburg vorgenommene Differenzierung zur Berechtigung des Arbeitsgebers ohne Einwilligung den Browserverlauf zu screenen bei vorheriger, wenn auch eingeschränkter Gestattung der privaten Nutzung kann ich jetzt dem Papier als Laie so nicht entnehmen. Andererseits ist die Berliner Entscheidung bislang nur als Pressemitteilung verfügbar und noch nicht im Volltext veröffentlicht. Vorläufig herrscht jedenfalls hier aber noch mehr Dschungel als Klarheit.
Den Volltext der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg finden Sie hier:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/fk2/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE160004403&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint