BaFin richtet Whistleblower-System ein

Am Samstag trat das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz in Kraft, das zahlreiche Änderungen im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Compliance bringt.

Eine weitere Neuerung kommt im Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht. Der neue § 4 d Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz – FinDAG verpflichtet die BaFin, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Dieses ist seit Samstag online bzw. eingerichtet. Näheres gibt es hier. Beachtlich, die ausdrückliche  Regelung im Gesetz, § 4 d, Abs. 1, S. 2 FinDAG, dass der Hinweis auch anonym erfolgen kann.