Legal Compliance vs. Integrity

angeregt durch 2 publizistische Veröffentlichungen (1,2). die ich kürzlich gelesen habe, möchte ich heute eine kurze Anmerkung zum Stand der Compliance in Deutschland schreiben.

Nach meiner Wahrnehmung erleben wir in Deutschland gerade die ganze denkbare Bandbreite der Bewertung von Compliance. Einerseits zeigen aktuelle Erhebungen, dass Compliance gerne noch als “Kostenfalle” wahrgenommen wird. Dazu gibt es die, insbesondere in der Anwaltschaft weit verbreitete These, Compliance sei (nur) die Beachtung von Gesetzen, “was wir ja alle ohnehin täglich machen“. Daneben oder vielleicht auch dagegen stellt sich die Sicht der Moral Compliance oder Integrität. Hier geht es um Wertevermittlung. Dass dies das Zentrum richtig verstandener Compliance ist, soll ein einfaches Beispiel verdeutlichen.

Jeder Autofahrer weiß, dass innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Wird er mit 80 km/h von der Polizei angehalten, liegt die Regelübertretung also sicher nicht an der Unkenntnis der Norm. Der so ertappte Autofahrer wird vielmehr in Kenntnis der – formalen – Regelüberschreitung sein Verhalten für sich selbst möglicherweise damit rechtfertigen, dass:

  • er ein besonders sicherer Fahrer sei und deshalb keine Gefahr bestanden habe, oder
  • es einen sehr triftigen und höherrangigen Grund gebe, der – ausnahmsweise- die Überschreitung rechtfertige, oder
  • das doch sowieso alle machten und man sich halt nur nicht erwischen lassen dürfe

Niemand wird ernstlich glauben, eine Schulung zu § 3 Abs. 3 StVO durch einen Rechtsanwalt würde hier zu einer Verhaltensänderung führen. Genau das Gleiche gilt aber, wenn der Vertriebsmitarbeiter mit seinen externen Kollegen eine Preisabsprache trifft. Auch hier könnte er sagen:

  • ohne die Absprache erreiche er die geforderten Ziele nicht, oder
  • dem Unternehmen gingen sonst wichtige Aufträge und damit am Ende ihm und seine Kollegen die Arbeitsplätze verloren, oder
  • es alle anderen doch auch machten

Sie ahnen es, auch hier ist Schulung der Regeln nicht die (alleinige) Lösung. Vielmehr muß im Unternehmen ein auf gemeinsamen Werten basiertes Umfeld geschaffen werden, das eine positive intrinsische Motivation schafft und verhindert, dass

  • der Einzelne sich über das Gesetz oder die Anderen stellt
  • ein subjektiv individuelles Rechtsempfinden als Maßstab dient, statt gemeinsam getragene Werte
  • eine Orientierung zum gerade noch Zulässigen stattfindet

Dazu bedarf es vor allem einer – vorgelebten – Unternehmenskultur des “Warum”  statt einer Flut von Papier und einem augenzwinkernden “Warum nicht”. Ist ein solches gleichermaßen unternehmens- wie werte-bezogenes System geschaffen, kann Regelkunde und Regelkontrolle etabliert werden. Ohne einen solchen Rahmen sind letztere aber nur Papier und in der Tat – so schließt sich der Kreis – eine Kostenfalle.