LG Dortmund weist Klage gegen KiK ab – gewonnen? verloren?

Gestern hat das Landgericht Dortmund die Klage von 4 pakistanischen Staatsangehörigen gegen KiK wegen Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Brand auf dem Fabrikgelände in Pakistan abgewiesen. Begründet wird dies mit der nach pakistanischem Recht eingetretenen Verjährung.

Knapp 4 Jahre nach Klageerhebung und 6,5 Jahre nach dem Unglück findet damit die Angelegenheit ihr -vorläufiges – Ende. Betrachtet man es rein jurisitsch und prozessual gibt es klare Gewinner und Verlierer. Bei näherer Bertrachtung ergibt sich aber vielleicht ein differenziertes Bild.

Zunächst bitte ich um Nachsicht, wenn ich hier für keine der Prozeßparteien Partei ergreife und bitte dies insbesondere nicht als Ignoranz der persönlichen Schicksale zu bewerten. Für meine Bewertung im Sinne der Weiterentwicklung von Compliance und werteorientierter Unternehmensführung geht es jedoch um anderes.

Durch das Verfahren ist die Katstrophe aus dem Jahr 2012 bis heute in unserem Gedächtnis geblieben. Es sind Berichte entstanden, die Verantwortung in der Lieferkette wurde vielfältig diskutiert, gerade auch über die rechtlichen Vorgaben hinaus, und auch das Bild in der Bevölkerung, den Verbrauchern, also von uns allen wurde verändert. Die brennende Fabrik verschwand nicht am nächsten Tag aus den Köpfen und wurde durch einen Waldbrand, eine eingestürtze Brücke oder einen Vulkanausbruch ersetzt. “Geiz ist geil” würde heute kein Unternehmen mehr als Botschaft verwenden.

Das gestern verlorengegangene Verfahren hat also klare Spuren hinterlassen und es gibt einen Gewinner. Unser Bild von verantwortungsvollem, an Werten orientieren Wirtschaften hat sich verändert, ich sage verbessert. Es wurde eine Prozess in Gang gesetzt, der das Ende des (juristischen) Prozesses überdauern wird.

Und insofern bin ich offen gestanden froh, dass das Verfahren so ausging. Angst ist ein schlechter Ratgeber, auch Angst vor Schadenersatz. Das Thema “Verantwortung in der Lieferkette” belibt also insoweit ein Thema außerhalb der legal Compliance und da ist es angesichts der Vielfalt nationaler Regelungen auch besser aufgehoben. Für mich ein guter Tag für Compliance

Compliance im Export

Das neue Jahr möchte ich gerne mit dem Hinweis auf ein vermeintliches Randthema der Compliance beginnen, der Exportkontrolle. Diese wird meist und vor allem mit der Terrorismusbekämpfung in Verbindung gebracht. Das Beispiel Russlands zeigt aber, dass auch aussenpolitische Spannungen das Thema schnell in die Breite der deutschen Exportwirtschaft tragen können. Eine funktionierende Exportcompliance ist dabei essentiell.

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