Audi, Jones Day und die StA – ein Zwischenruf

Wie die Presse seit heute Mittag berichtet, gab es gestern nicht nur Durchsuchungen an  Standorten der Audi AG und sieben weiteren Orten, sondern konkret  auch bei der Anwaltskanzlei Jones Day, die den Volkswagenkonzern bei den internen Untersuchungen in Richtung USA unterstützt.

Während in Deutschland die Unternehmen und Ombudsleute Land auf Land ab noch mit der Entscheidung des LG Bochum und der daraus entstandenen Rechtsunsicherheit hadern, zeigt hier die deutsche Strafverfolgung wieder einmal ihre Unabhängigkeit. Mag sein, dass Gesetze und Gesetzesentwürfe die aktive Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Ermittlungsbehörden zur umfassenden Klärung des Sachverhalts fordern, um die sog. Selbstreinigung vorzunehmen. Mag sein, dass die Regierung von den Unternehmen ein berechenbares Verfahren für Whistleblower fordert. All dies gilt aber nur solange, bis sich die zuständige Staatsanwaltschaft eines anderen besinnt und die Ergebnisse solcher Bemühung sei es in Bochum oder Ingolstadt schlicht beschlagnahmt.

Damit sichergestellt ist, dass dabei keine Verfahrensrechte verletzt werden, wird auch erst einmal nur gegen Unbekannt ermittelt. Es ist in diesem Zusammenhang nur noch eine Arabeske, dass im Rahmen dieser Ermittlungen gegen Unbekannt auch konkrete Privatwohnungen durchsucht worden sein sollen.

Es ist sicher verfrüht und wohl auch ein wenig leichtfertig, dies alles nur auf Basis der Presseberichterstattung zu bewerten. Andererseits kann man auch nicht immer bedächtig und besonnen abwarten, bis nach Jahren (fast) alle Details für eine dann immer noch subjektive Bewertung öffentlich sind. An einem Tag wie heute nehme ich mir die Freiheit und benenne die Dissonanz zwischen hehren politischen Zielen und der spröden und banalen Wahrheit der Exekutive. Imho ein schlechter Tag für Compliance in Deutschland, der aufkeimendes Vertrauen und Willen zur Veränderung zerstört. Vielleicht haben wir alle Glück und ich täusche mich.