Schadensersatzprozeß über 191 Mio. Euro geht in die Berufung

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In insgesamt 3 Verfahren hatte sich Ende 2013 zunächst das Arbeitsgericht Essen mit der Frage zu beschäftigen, ob ThyssenKrupp von seinem ehemaligen Bereichsvorstand Schadensersatz hinsichtlich des sog. Schienenkartells erhält. Die Verfahren wurden von unterschiedlichen Gesellschaften des TK-Konzerns betrieben und sämtlich in 1. Instanz abgewiesen. Morgen nun wird vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf über die Berufung verhandelt. Weiterlesen