EU veröffentlicht Richtlinie zu Schadensersatz im Kartellrecht

IMG_0160-1.JPGAm vergangenen Freitag hat die Europäische Union die RICHTLINIE 2014/104/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union im Amtsblatt veröffentlicht; EU Abl L 349, S. 1 – 19.

Bemerkenswert ist, dass  insbesondere Deutschland bei der Abstimmung im Ministerrat am 10. November nicht für die Richtlinie gestimmt hat; Stein des Anstosses ist die Ausnahmeregelung für KMU in Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie. Die gemeinsame Stellungnahme (mit Slowenien und Polen) finden Sie hier. Aus Sicht der drei genannten Staaten stellt die Richtlinie, jedenfalls für KMU, eher einen Rückschritt denn den gewünschten europaweit einheitlichen Rechtsschutz dar. Die Richtlinie ist bis zum 27. Dezember 2016 in nationales Recht umzusetzen; Art. 21 Abs. 1.