Wer mit der Implementierung von Compliance Regeln im internationalen Kontext befasst ist, steht regelmäßig vor der Frage, ob ein einheitlicher weltweiter roll-out in Englisch als üblicher Geschäftssprache genügt oder ob Übersetzungen in die jeweilige Landessprache erforderlich sind, was sehr zeit- und kostenintensiv sein kann. Die SEC hat sich nun für den Anwendungsbereich des FCPA einmal geäußert.
In der Entscheidung Bruker Corporation vom Montag hat die SEC festgestellt, dass schon deshalb kein adäquates CMS beim Unternehmen bestand, da Bruker seine Schulungsunterlagen und Regularien nicht in die jeweilige Landessprache, hier konkret Mandarin, übersetzt habe. Gleiches gelte für den Code of Conduct, etc. und nicht zuletzt für das telefonische Hinweisgebersystem; Ziff. 8. der Entscheidung. Dies scheint zumindest bemerkenswert, wenn man berücksichtigt, dass hier eine amerikanische Institution über ein amerikanisches Unternehmen urteilt. Fazit: Englisch reicht international nicht, jedenfalls nicht im Anwendungsbereich des FCPA.