Brasilien veröffentlicht Dekret zu Anti-Korruptionsgesetz

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Im Schatten der Aufarbeitung des Petrobras-Skandals veröffentlichte Brasilien vergangene Woche das Dekret Nr. 8.420, das Ausführungsbestimmungen zum sog. Anti-Korruptionsgesetz (Gesetz Nr. 12.846) enthält. Besonders interessant erscheint dabei das Kapitel IV “Do Programa de Integridade” was man frei mit “Über das Compliancemanagementsystem” übersetzen könnte.

Zwar ist die Definition in Art. 41 des Dekrets dem Ziel des Gesetzes entsprechend auf Verstöße gegen die in- und ausländische öffentliche Verwaltung beschränkt, die dann folgenden 16 Bestandteile eines CMS sind aber über diesen Bereich hinaus interessant. Dabei verfolgt das Dekret konsequent einen Risiko-basierten Ansatz, wenn es den Umfang und die konkrete Form dieser 16 Bestandteile in Abhängigkeit von wiederum 8 unternehmensspezifischen Kriterien mißt.

Mein Dank geht heute an “meine” (=Münchner) Brazil Group für die schnelle Unterstützung verbunden mit der Hoffnung, dass ich hier demnächst noch ein ausführlichers update mit mehr Übersetzung liefern kann.