Die VR China wird ihr Korruptionsstrafrecht weiter verschärfen. Mit Wirkung zum 01. November 2015 tritt das Neunte Änderungsgesetz zum Chinesischen Strafgesetzbuch (engl. Leseübersetzung) in Kraft, das u.a. neue Regeln zur Amtsträgerbestechung enthält.
Mit einer der Änderungen werden nun auch Verwandte und Ehegatten eines Amtsträgers als taugliches Tatobjekt erfasst. Eine andere Änderung verschärft die Voraussetzungen für eine Strafmilderung bei Geständnis. Genaueres gibt es hier in einem newsletter meines China Group Partners, Mike Goldammer.