US Justizministerium verschärft Vorgehen bei Unternehmensdelikten in 6-Stufen-Plan

Am 09. September hat die stellvertretende Generalstaatsanwältin der USA ein Memo veröffentlicht, in dem 6 Stufen zur Verschärfung der Haftung von Individuen bei Unternehmensdelikten festgelegt werden. Das Memo ging an alle Staatsanwaltschaften des Landes.

Zentraler und erster Punkt des Memos ist sicher die neue “All or nothing”-Doktrin bei der Frage von Strafmilderung bei Zusammenarbeit mit den Behörden. Künftig müssen alle relevanten Tatsachen über alle involvierten Personen vollständig offengelegt werden, damit überhaupt eine Strafmilderung in Betracht kommt.

Die weiteren 5 Punkte haben neben der interen Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften die Fokussierung  auf die handelnden Personen sowohl im Rahmen der Ermittlungen als auch bei der Sanktionierung zum Gegenstand. So soll, z.B., eine Einigung mit dem betroffenen Unternehmen nur erfolgen, wenn auch für alle betroffenen Individuen die weiteren Schritte (Einigung / Anklage) geklärt sind. Auch wenn diese Punkte in Teilen bereits zur gängigen Praxis gehören, sieht man in den USA in einer ersten Bewertung eine deutliche Verschärfung für betroffene Einzelpersonen und insgesamt eine Erschwerung bei dem Erreichen einer Einigung mit dem DoJ.

 

2 Gedanken zu “US Justizministerium verschärft Vorgehen bei Unternehmensdelikten in 6-Stufen-Plan

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.