Siemens veröffentlicht Vergleich mit Neubürger

Wie bereits bekannt, hat sich die Siemens AG mit Ihrem ehemaligen CFO, Heinz-Joachim Neubürger, bereits im August auf einen Vergleich geeinigt. Vorausgegangen war dem ein Urteil des LG München I, Az. 5 HK O 1387/10, vom 10. Dezember 2013, in dem Herr Neubürger zur Zahlung von € 15 Millionen Schadensersatz verurteilt wurde. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der Vergleich bedarf nun der Zustimmung der Hauptversammlung der Siemens AG . Die Details der Einigung der Parteien finden sich in TOP 11 der heute bekanntgemachten Einladung zur ordentlichen Hautpversammlung am 27. Januar 2015 bzw. in der Anlage “Bericht des Aufsichtsrats zu Punkt 11 der Tagesordnung”.

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