EU veröffentlicht CSR-Richtlinie

IMG_0160-1.JPGAm 15. November hat die Europäische Union die RICHTLINIE 2014/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen im Amtsblatt veröffentlicht; ABl. L 330 vom 15.11.2014, S. 1–9.

Die Richtlinie geht zurück auf die Corporate Social Responsibility Initiative der EU aus dem Februar 2013. Für den Bereich Compliance sind insbesondere die Berichtspflichten zu Korruption von Interesse. In Art. 19 a bzw. für Konzerne in Art. 29 a der EU-Richtlinie 2013/34/EU wird die Pflicht zur Veröffentlichung einer „nichtfinanziellen Erklärung“ aufgenommen, die u.a. Angaben zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten muss. Der Anwendungsbereich dieser Pflicht wurde im parlamentarischen Verfahren im Sommer 2014 erheblich eingeschränkt, so dass jetzt nur noch Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern von öffentlichem Interesse betroffen sind. „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ sind zunächst Kreditinstitute und Versicherungen sowie weiter Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, deren übertragbare Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden, und schließlich solche Unternehmen, die ein Mitgliedsstaat als solche benennt.

Die Richtlinie tritt noch dieses Jahr in Kraft und ist bis zum 06. Dezember 2016 durch die Mitgliedsstaaten umzusetzen; Art. 4 Abs 1. Sie wird damit erstmals auf die Berichtersattung für das Geschäftsjahr 2017 Anwendung finden. Die Kommission wird bis 06. Dezember 2016 für die Unternehmen Leitlinien zur Berichterstattung veröffentlichen, Art. 2.

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