Gestern hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäfts-geheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, kurz “GeschGehG” vorgelegt. Weiterlesen
Whistleblower
Audi, Jones Day und die StA – ein Zwischenruf
Wie die Presse seit heute Mittag berichtet, gab es gestern nicht nur Durchsuchungen an Standorten der Audi AG und sieben weiteren Orten, sondern konkret auch bei der Anwaltskanzlei Jones Day, die den Volkswagenkonzern bei den internen Untersuchungen in Richtung USA unterstützt.
Während in Deutschland die Unternehmen und Ombudsleute Land auf Land ab noch mit der Entscheidung des LG Bochum und der daraus entstandenen Rechtsunsicherheit hadern, zeigt hier die deutsche Strafverfolgung wieder einmal ihre Unabhängigkeit. Mag sein, dass Gesetze und Gesetzesentwürfe die aktive Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Ermittlungsbehörden zur umfassenden Klärung des Sachverhalts fordern, um die sog. Selbstreinigung vorzunehmen. Mag sein, dass die Regierung von den Unternehmen ein berechenbares Verfahren für Whistleblower fordert. All dies gilt aber nur solange, bis sich die zuständige Staatsanwaltschaft eines anderen besinnt und die Ergebnisse solcher Bemühung sei es in Bochum oder Ingolstadt schlicht beschlagnahmt.
Damit sichergestellt ist, dass dabei keine Verfahrensrechte verletzt werden, wird auch erst einmal nur gegen Unbekannt ermittelt. Es ist in diesem Zusammenhang nur noch eine Arabeske, dass im Rahmen dieser Ermittlungen gegen Unbekannt auch konkrete Privatwohnungen durchsucht worden sein sollen.
Es ist sicher verfrüht und wohl auch ein wenig leichtfertig, dies alles nur auf Basis der Presseberichterstattung zu bewerten. Andererseits kann man auch nicht immer bedächtig und besonnen abwarten, bis nach Jahren (fast) alle Details für eine dann immer noch subjektive Bewertung öffentlich sind. An einem Tag wie heute nehme ich mir die Freiheit und benenne die Dissonanz zwischen hehren politischen Zielen und der spröden und banalen Wahrheit der Exekutive. Imho ein schlechter Tag für Compliance in Deutschland, der aufkeimendes Vertrauen und Willen zur Veränderung zerstört. Vielleicht haben wir alle Glück und ich täusche mich.
BaFin richtet Whistleblower-System ein
Am Samstag trat das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz in Kraft, das zahlreiche Änderungen im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Compliance bringt. Weiterlesen
SEC veröffentlicht Whistleblower Report 2015
Am Montag hat die SEC ihren jährlichen sog. “Dodd-Frank Whistleblower Program” Report für den US Kongreß vorgestellt. Das “Office of the Whistleblower” geht auf den sog. “Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act” aus dem Juli 2010 zurück. Seit August 2011 arbeitet diese Abteilung der SEC nach den dortigen neuen Regeln.
Britische FCA veröffentlicht neue Regeln für Whistleblower
Die britische Financial Conduct Authority hat Anfang des Monats neue Regeln zum Thema Whistleblowing (PS15/24) veröffentlicht. Erfasst sind Banken und Versicherer in UK. Ich darf mich hier kurz fassen und die Interessierten auf die Darstellung meiner Londoner Kollegen verweisen.
SEC stellt Umfang des Schutzes von Whistleblowern klar
In einer Veröffentlichung vom Dienstag zur Interpretation des Schutzes von sog. Whistleblowern gemäß Sec. 21F des Securities Exchange Acts stellt die SEC klar, Weiterlesen
Whistleblowing à la USA
Während wir hier noch um den arbeitsrechtlichen und generellen Schutz von Whistleblowern diskutieren, ist Whistleblowing in den USA bereits “daily business” und gelegentlich mit nicht unbeträchtlichen finanziellen Vorteilen verbunden. Die Kollegen vom US-amerikanischen FCPA Blog berichteten gestern von einem Deutschen, der die stattliche Summe von 16 Millionen US$ von den Behörden erhielt. Hier ist die Story.