DoJ Pilotprogramm zur Selbstanzeige

Im November war die Ankündigung erfolgt, dass jegliche Strafmilderung unter dem FCPA künftig eine umfassende Selbstanzeige erfordert. Nun hat das DoJ ein entsprechendes Papier dazu veröffentlicht.

Richtlinie zur Selbstanzeige

Die Richtlinie gliedert sich in 3 Teile:

  • Vorausetzungen der Freiwilligkeit der Selbstanzeige
  • vollständige Zusammenarbeit
  • Konsequenzen aus dem Verstoß

Freiwilligkeit

Im ersten Teil spielt neben der Freiwilligkeit an sich (keine Verpflichtung nach Gesetz oder Vertrag) vor allem der Zeitfaktor eine Rolle, “within a reasonably prompt time after becoming aware of the offense” und die umfassende Offenlegung aller bekannt gewordener Tatsachen, “including all relevant facts about the individuals involved in any FCPA violation.

Zusammenarbeit

In diesem Bereich wird detailliert niedergelegt, welche Aspekte der Zusammenarbeit das DoJ im Einzelfall erwartet / fordern kann. Das geht über die Zuverfügungstellung von Interviews mit Mitarbeiter bis zur Offenlegung von Tatsachen die Straftaten Dritter betreffen.

Konsequenzen

Hier liegt der Schwerpunkt in dem Verlangen nach der Einrichtung eines effektiven CMS, das in 8 Punkten definiert wird. Aus deutscher Sicht besonders hervorzuheben der Punkt “Unabhängigkeit” der Compliancefunktion und die Zurverfügungstellung ausreichender (personeller und materieller) Ressourcen.

Pilot

Das Projekt ist als Pilotprogramm ausgestaltet und soll beginnend ab dem 05. April 2016 zunächst 1 Jahr dauern. Liegen alle dort normierten Voraussetzungen vor, so kann die Buße nach den Sentencing Guidelines um bis zu 50 % reduziert und von der Installation eines Monitors abgesehen werden.