Aus meiner Sicht ist es zu früh, belastbare Schlüsse aus dem Papier zu ziehen, allerdings geben die im Koalitionsvertrag verwendeten, und die nicht verwendeten Begriffe erste Hinweise, was anstehen könnte. Weiterlesen
DICO legt weiteres Arbeitspapier zu Sanktionlisten vor
Der Arbeitskreis “Exportkontrolle” des DICO hat gestern ein weiteres Dokument zum Thema Sanktionslisten vorgestellt. Weiterlesen
Frohe Festtage
Liebe Leserinnen und Leser,
gestatten Sie mir zum Ende des Jahres eine kurze persönliche Anmerkung. Weiterlesen
3 mal DICO – Veranstaltungen und neues Arbeitspapier
Der DICO ist gerade sehr aktiv, und ich möchte Sie kurz über 2 interessante Veranstaltungen in Düsseldorf und München sowie ein neues Arbeitspapier informieren. Weiterlesen
BGH belohnt wirksames CMS ! – ???
In der Internetcommunity wird gerade sehr wohlwollend auf eine aktuelle Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 09. Mai 2017, Az 1 StR 265/16, hingewiesen. “Ein CMS reduziert die Bußgeldhöhe im Straffall. BGH-Urteil belohnt wirksame Compliance-Strukturen“, heißt es da beispielsweise. Weiterlesen
Wettbewerbsregistergesetz in Kraft
Das Wettbewerbsregistergesetz (=Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und
Konzessionen) ist nun tatsächlich am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Weiterlesen
KICG veröffentlicht Studie Compliance Essentials
Im Rahmen einer Multi-Stakeholder-Analyse hat das Konstanz Institut für Corporate Governance eine umfassende Studie zur Praxisrelevanz der Vorgängerstudie Weiterlesen
EU Empfehlungen für CSR-Berichterstattung
Wie in Art. 2 der CSR-Richtlinie angekündigt, hat die Kommission Ende Juni einen Entwurf der Empfehlungen zur sog. nicht-finanziellen Berichterstattung veröffentlicht, der nun seit letzter Woche in der finalen Fassung in englischer Sprache zur Verfügung steht. Weiterlesen
DICO Forum Berlin Tagungsbericht
Auch dieses Jahr sind am Dienstag und Mittwoch dieser Woche wieder rund 200 Mitglieder der Compliance Community in Berlin zum diesjährigen DICO Forum zusammen gekommen. “Compliance-Blindspots: Unternehmensrisiken im Fokus” war dieses Mal das Motto.
Bevor ich über Details berichte, das Wichtigste vorweg. Es war alles wie letztes Jahr. Was so banal und fast ein wenig langweilig klingt, zeigt in Wahrheit, wie weit DICO in den 4,5 Jahren seit Gründung schon gekommen ist. Nach den Anfangsjahren mit ein wenig Improvisation und Gründercharme ist es den Verantwortlichen rund um Manuela Mackert erneut, und nun eben schon routiniert, gelungen, eine breite Mischung relevanter und interessanter Themen in einen Mix aus Gesprächen, Workshops, Diskussionen und Vorträgen einzubetten.
Die Zahlen: eine Podiumsdiskussion, ein Vortrag, zwei Key Notes und 15 Workshops waren im Angebot; von Insights zu den Problemen bei Exporten in den Iran über den digitalen Compliance-Officer von morgen, Updates zu Geldwäsche und Datenschutzgrundverordnung bis zu Cyber Crime. International, hoch kompetent mit Alexandra Wrage von TRACE besetzt, gab es Einblicke in die – politisch – veränderte Enforcement-Landschaft in den USA. Kollegen aus dem FinTech-Bereich führten in die brave new world der PSD II ein und zeigten auf, welche Bedeutung dieses – scheinbare – Bankenthema bald für alle Unternehmen und ihre Compliance-Systeme haben kann. Offen und nüchtern berichtete ein großer Konzern vom Compliancefall vor der eigenen Haustür trotz etablierter und gut eingespielter Systeme – Compliance bleibt ein kontinuierlicher und manchmal schmerzhafter Lern- und Verbesserungsprozeß vor dem auch die “Großen” nicht gefeit sind. Überhaupt: Das Teilen und der Austausch von Erfahrung auf Augenhöhe – ein Kern – und Wesenselement der Veranstaltung.
Prof. Dr. Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamts gab in seiner Key Note Einblicke in Sicht des Bundeskartellamts zu Compliance(fällen). Nicht immer fand er damit die volle Zustimmung des Plenums, aber der Anfang für einen hoffentlich fruchtbaren Diskurs ist gemacht.
Die Podiumsdiskussion zum Abschluß der Veranstaltung beschäftigte sich mit der Frage, wie viel offene Kommunikation gute Compliance benötigt. Bei allen Unterschieden wurde deutlich ohne die richtige, glaubwürdige Kommunikation an der Spitze, den Tone at the Top, bleibt alles nur Stückwerk. Hier stieß dann die kompetent besetzte Runde auch an Ihre natürliche Grenze. Diese Kommunikation kommt nicht (nur) vom Compliance Officer sondern zuerst und zuvorderst von der Geschäftsleitung. Es ist gut, wenn die Selbstregulierung den “ehrbaren Kaufmann” wiederbelebt. Es mag opportun sein, wenn sich die Politik darauf beruft. Es ist sicher notwendig, dass die Compliance Community die Frage diskutiert und aufbereitet. Entscheidend ist aber, dass sich die Führungsriege in Deutschland das Thema zu eigen macht. Insofern freue ich mich schon heute auf den Tag, an dem ich hier über einen Management-Kongress zum Thema “Werte, offene Kommunikation und Vorbildfunktion in der modernen Unternehmensführung” berichten werde ;-).
Es gäbe noch einiges zu berichten, doch soll der Bericht ja nicht erschöpfen(d sein) sondern anregen. Insofern bleibt mir für heute dem selbsternannten Teenager und “nicht-mehr-Start-up” DICO nur zuzurufen: ad multos annos!
Audi, Jones Day und die StA – ein Zwischenruf
Wie die Presse seit heute Mittag berichtet, gab es gestern nicht nur Durchsuchungen an Standorten der Audi AG und sieben weiteren Orten, sondern konkret auch bei der Anwaltskanzlei Jones Day, die den Volkswagenkonzern bei den internen Untersuchungen in Richtung USA unterstützt.
Während in Deutschland die Unternehmen und Ombudsleute Land auf Land ab noch mit der Entscheidung des LG Bochum und der daraus entstandenen Rechtsunsicherheit hadern, zeigt hier die deutsche Strafverfolgung wieder einmal ihre Unabhängigkeit. Mag sein, dass Gesetze und Gesetzesentwürfe die aktive Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Ermittlungsbehörden zur umfassenden Klärung des Sachverhalts fordern, um die sog. Selbstreinigung vorzunehmen. Mag sein, dass die Regierung von den Unternehmen ein berechenbares Verfahren für Whistleblower fordert. All dies gilt aber nur solange, bis sich die zuständige Staatsanwaltschaft eines anderen besinnt und die Ergebnisse solcher Bemühung sei es in Bochum oder Ingolstadt schlicht beschlagnahmt.
Damit sichergestellt ist, dass dabei keine Verfahrensrechte verletzt werden, wird auch erst einmal nur gegen Unbekannt ermittelt. Es ist in diesem Zusammenhang nur noch eine Arabeske, dass im Rahmen dieser Ermittlungen gegen Unbekannt auch konkrete Privatwohnungen durchsucht worden sein sollen.
Es ist sicher verfrüht und wohl auch ein wenig leichtfertig, dies alles nur auf Basis der Presseberichterstattung zu bewerten. Andererseits kann man auch nicht immer bedächtig und besonnen abwarten, bis nach Jahren (fast) alle Details für eine dann immer noch subjektive Bewertung öffentlich sind. An einem Tag wie heute nehme ich mir die Freiheit und benenne die Dissonanz zwischen hehren politischen Zielen und der spröden und banalen Wahrheit der Exekutive. Imho ein schlechter Tag für Compliance in Deutschland, der aufkeimendes Vertrauen und Willen zur Veränderung zerstört. Vielleicht haben wir alle Glück und ich täusche mich.